Erwägungsgrund 4 32025D0601
In Ziffer 1 der Resolution 2752 (2024) wird klargestellt, dass Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis bedrohen, auch die unerlaubte Ausbeutung von natürlichen Ressourcen oder den unerlaubten Handel damit umfassen. Der Rat ist der Auffassung, dass diese Klarstellung in die restriktiven Maßnahmen der Union angesichts der Lage in Haiti aufgenommen werden sollte, um Kohärenz zu gewährleisten, da die vom Sicherheitsrat oder vom einschlägigen Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates beschlossenen Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten und zu Reisebeschränkungen bereits in die restriktiven Maßnahmen der Union aufgenommen wurden.