Erwägungsgrund 5 32025D0601
In Ziffer 2 der Resolution 2752 (2024) wird ein Verbot der Lieferung, des Verkaufs oder der Weitergabe von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und Ersatzteilen für dieselben eingeführt. Außerdem wird ein Verbot von technischer Hilfe, Ausbildung, finanzieller oder anderer Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten oder der Bereitstellung, der Wartung oder des Einsatzes von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial eingeführt. Die Resolution 2752 (2024) ersetzt somit das Waffenembargo für Kleinwaffen, leichte Waffen und Munition gemäß der Resolution 2699 (2023).