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Der Handelsausschuss soll im schriftlichen Verfahren einen Beschluss zur Änderung der Anlagen 2, 2A und 5 zu Anhang II annehmen, um den Wortlaut bestimmter Kapitel, Positionen oder Unterpositionen sowie die erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln an die Fassung des HS 2022 anzupassen, das am 1. Januar 2022 eingeführt wurde. Aus Gründen der Klarheit und unter Berücksichtigung der Anzahl der in den Anlagen erforderlichen Änderungen sollten diese Anlagen vollständig ersetzt werden.
Die Anlagen 2, 2A und 5 zu Anhang II des Übereinkommens werden geändert, um Änderungen des Wortlauts von Kapiteln, Positionen oder Unterpositionen des HS 2022…
Der Partnerschaftsrat soll einen Beschluss zur Änderung von Anhang 3 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit annehmen, um den Wortlaut bestimmter Kapitel,…
Gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe g Ziffer iii des Übereinkommens kann der durch das Übereinkommen eingesetzten Handelsausschuss (im Folgenden…
Änderungen zum HS wurden am 1. Januar 2022 eingeführt. Die Vertragsparteien des Übereinkommens haben sich daher darauf geeinigt, die Anlagen 2, 2A und 5 zu…
Am 4. November 2014 vereinbarte der durch Artikel 81 des Abkommens eingesetzte Sonderausschuss für die Zusammenarbeit im Zollbereich und für Ursprungsregeln,…
Die Anlagen 2, 2A und 5 zu Anhang II des Übereinkommens sollten daher geändert werden. Mit diesen Änderungen werden keine wesentlichen Änderungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.