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Um die Effizienz und Qualität des Verfahrens zu verbessern, sollte das Verfahren zur Meldung von Daten über bedeutende Risikokonzentrationen und bedeutende gruppeninterne Transaktionen auf Finanzkonglomeratsebene geändert werden. Wie bei anderen Daten, die regelmäßig im Einklang mit dem einschlägigen Unionsrecht gemeldet werden, sollten die bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen den NCAs Daten über bedeutende Risikokonzentrationen und bedeutende gruppeninterne Transaktionen übermitteln. Die NCAs sollten erste Prüfungen der Daten durchführen und der EZB diese Daten zur Verfügung stellen.
Daher ist es angemessen, den Beschluss EZB/2023/18 dahingehend zu ändern, dass der EZB auch Daten über bedeutende Risikokonzentrationen und bedeutende…
Damit die EZB ihre Aufgaben erfüllen kann, muss sie Finanzinformationen von weniger bedeutenden beaufsichtigten Gruppen erhalten, die ihre konsolidierten…
in Bezug auf bedeutende beaufsichtigte Unternehmen übermitteln die NCAs der EZB unverzüglich alle Daten nach Erhalt der Datenübermittlungen und nach…
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der EZB in Bezug auf die Vergütungspolitik und -praktiken muss näher bestimmt werden, auf welche Weise die NCAs der EZB die…
Um die EZB zu befähigen, ihre Aufsicht über das Funktionieren des Systems gemäß Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe c der SSM-Verordnung auszuüben, übermitteln die…
Die EZB und die NCAs tauschen unverzüglich Informationen in Bezug auf bedeutende beaufsichtigte Unternehmen aus, wenn ernsthafte Anzeichen bestehen, dass diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.