Erwägungsgrund 2 32025D0685
Ziel des Abkommens ist es, das am 17. Dezember 2020 unterzeichnete Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union in Bezug auf die Menge der drei Zollkontingente zu ändern und die Aufteilung der Zollkontingente in der EU-Liste CLXXV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 vorzusehen.