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Daher ist es angezeigt, den im Gemischten CETA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs eines Beschlusses des Gemischten CETA-Ausschusses über ergänzende Vorschriften über beschleunigte Verfahren — insbesondere für natürliche Personen oder kleine und mittlere Unternehmen — zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten, festzulegen, damit eine wirksame Durchführung des Abkommens gewährleistet ist —
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten CETA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses über ergänzende Vorschriften über beschleunigte…
Es ist daher zweckmäßig, den im Gemischten CETA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs eines…
Daher ist es zweckmäßig, den im Gemischten CETA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs einer…
Es ist daher zweckmäßig, den im Gemischten CETA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgesehene Beschluss für die Union…
Nach Artikel 8.39 Absatz 6 erlässt der Gemischte CETA-Ausschuss einen Beschluss, mit dem ergänzende Vorschriften zur Verringerung der finanziellen Belastung für…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der ersten Sitzung des Gemischten CETA-Ausschusses, der mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.