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Nach Artikel 8.39 Absatz 6 erlässt der Gemischte CETA-Ausschuss einen Beschluss, mit dem ergänzende Vorschriften zur Verringerung der finanziellen Belastung für Kläger, bei denen es sich um natürliche Personen oder um kleine und mittlere Unternehmen handelt, festgelegt werden.
Daher ist es angezeigt, den im Gemischten CETA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs eines…
Nach Artikel 26.3 Absatz 1 des Abkommens ist der Gemischte CETA-Ausschuss zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens befugt, in allen Angelegenheiten Beschlüsse…
Der Gemischte CETA-Ausschuss soll im schriftlichen Verfahren eine Auslegung von Artikel 8.10, Anhang 8-A, Artikel 8.9 und Artikel 8.39 des Abkommens erlassen.
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten CETA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses über ergänzende Vorschriften über beschleunigte…
Daher ist es zweckmäßig, den im Gemischten CETA-Ausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs einer…
Nach Artikel 26.3 Absatz 2 des Abkommens sind die Beschlüsse des Gemischten CETA-Ausschusses für die Vertragsparteien — vorbehaltlich der Erfüllung etwaiger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.