Erwägungsgrund 10 32025D0075
Der Rat sollte daher beschließen, dass die Teilnahme der Schweiz an dem SSZ-Projekt „Militärische Mobilität“ die Bedingungen des Artikels 3 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 erfüllt. Im Einklang mit Artikel 2 Absatz 7 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 wird sich die Schweiz dem Projekt zu dem Termin anschließen, der in der zwischen der Schweiz und den Projektmitgliedern zu schließenden Verwaltungsvereinbarung festgelegt wird. Der Rat wird die Aufsicht gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 führen und kann gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 3 des genannten Beschlusses weitere Beschlüsse fassen bzw. Entscheidungen treffen —