Erwägungsgrund 4 32025D0075
Am 26. September 2024 übermittelte die Schweiz gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 dem Koordinator des SSZ-Projekts „Militärische Mobilität“ einen Antrag auf Teilnahme an diesem Projekt. Im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/1639 bewerteten die Projektmitglieder nach Eingang des Antrags auf der Grundlage der von der Schweiz bereitgestellten Informationen, ob das Land die allgemeinen Bedingungen erfüllt.