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Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung ist am 1. März 1999 in Kraft getreten. Es bildet das einzige internationale Instrument, das eine umfassende Antwort gibt, um das Leiden und Sterben zu beenden, das durch Antipersonenminen verursacht wird, einschließlich des Verbotes ihres Einsatzes, ihrer Lagerung, ihrer Herstellung, des Handels mit ihnen und ihrer Weitergabe sowie der Sicherstellung ihrer Vernichtung und der Hilfe für Minenopfer.
Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (im Folgenden…
Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (im Folgenden…
Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (im Folgenden…
Übereinkommen: das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren…
Für Antipersonenminen gilt die Begriffsbestimmung des Artikels 2 des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der…
In ihrer Resolution Nr. 51/45 vom 10. Dezember 1996 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen alle Staaten aufgefordert, entschlossen ein wirksames,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.