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Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (im Folgenden „Übereinkommen“) ist am 1. März 1999 in Kraft getreten. Es bildet das einzige umfassende internationale Instrument, das eine umfassende Antwortgibt, um das Leiden und Sterben zu beenden, das durch Antipersonenminen verursacht wird, einschließlich des Verbotes ihres Einsatzes, ihrer Lagerung, ihrer Herstellung, des Handels mit ihnen und ihrer Weitergabe der Sicherstellung ihrer Vernichtung und der Hilfe für Minenopfer. Seit dem 1. Juni 2013 sind alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien des Übereinkommens.
Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (im Folgenden…
Übereinkommen: das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren…
Für Antipersonenminen gilt die Begriffsbestimmung des Artikels 2 des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der…
In ihrer Resolution Nr. 51/45 vom 10. Dezember 1996 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen alle Staaten aufgefordert, entschlossen ein wirksames,…
Das Übereinkommen ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten und liegt für die Union und ihre Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung auf.
Am 2. Dezember 2011 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 66/29 über die Durchführung des Übereinkommens über das Verbot des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.