Beschluss (EU) 2025/799 des Rates vom 14. April 2025 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Aufnahme eines neu erlassenen Rechtsakts der Union in Anhang 2 des Windsor-Rahmens zu vertretenden Standpunkts
Der Gemeinsame Ausschuss sollte auf seiner nächsten Sitzung einen Beschluss gemäß Artikel 13 Absatz 4 des Windsor-Rahmens annehmen, mit dem dieser neu erlassene Rechtsakt der Union mit Ausnahme der Artikel 5 und 67 in Anhang 2 des Windsor-Rahmens aufgenommen wird.
Erwägungsgrund 4 32025D0799
Erwägungsgrund 4 32025D0799Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen