Art. 2 32025D0802BESCHLUSS (EU) 2025/802 DES RATES vom 14. April 2025 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die nach Artikel 23 Absatz 5 Buchstabe a des Beschlusses Nr. 1/2023 des Gemeinsamen Ausschusses abzugebende Erklärung zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D0805BESCHLUSS (EU) 2025/805 DES RATES vom 22. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D0508BESCHLUSS (GASP) 2025/508 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 12. März 2025 zur Ernennung des Leiters des EU-Koordinierungselements in Neapel für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (BiH/39/2025)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D1308BESCHLUSS (EU) 2025/1308 DES RATES vom 23. Juni 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Weltzollorganisation (WZO) zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf eine Empfehlung gemäß Artikel 16 des WZO-Übereinkommens zur Änderung des Harmonisierten Systems
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32025D0803BESCHLUSS (EU) 2025/803 DES RATES vom 22. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.