Erwägungsgrund 2 32025D1308
Gemäß Artikel 7 des HS-Übereinkommens kann der Ausschuss für das Harmonisierte System dem Rat der Weltzollorganisation (WZO) Vorschläge zur Änderung der Nomenklatur des Harmonisierten Systems (im Folgenden „HS-Nomenklatur“) vorlegen. Gemäß Artikel 16 des HS-Übereinkommens kann der Rat der Weltzollorganisation den Vertragsparteien diese Änderungen empfehlen.