Erwägungsgrund 6 32025D0803BESCHLUSS (EU) 2025/803 DES RATES vom 22. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Tunesiens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertreten ist
Das Ministerkomitee wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 23. April 2025 einen Beschluss über die Verlängerung der Frist bis zum 23. April 2027 fassen.
Erwägungsgrund 6 32025D1967BESCHLUSS (EU) 2025/1967 DES RATES vom 16. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertretenden Standpunkt
Das Ministerkomitee wird voraussichtlich in seiner Sitzung im September 2025 einen Beschluss fassen, mit dem Kasachstan eine Verlängerung der Frist für den…
Erwägungsgrund 6 32025D1966BESCHLUSS (EU) 2025/1966 DES RATES vom 16. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ministerkomitee des Europarats in Bezug auf Aspekte, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zur Verlängerung der Frist für den Beitritt Kasachstans zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu vertretenden Standpunkt
Das Ministerkomitee wird voraussichtlich in seiner Sitzung im September 2025 einen Beschluss fassen, mit dem Kasachstan eine Verlängerung der Frist für den…
Erwägungsgrund 5 32025D1997BESCHLUSS (EU) 2025/1997 DES RATES vom 25. September 2025 über den im Namen der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Daher ist es angezeigt, das Abkommen bis zum 31. März 2027 zu verlängern.
Erwägungsgrund 2 32025D0437BESCHLUSS (GASP) 2025/437 DES RATES vom 28. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/119/GASP sollten die darin enthaltenen Maßnahmen bis zum 6. März 2026 verlängert werden.
Erwägungsgrund 9 32022D0481BESCHLUSS (EU) 2022/481 DES RATES vom 22. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zur Annahme eines Beschlusses über die Überprüfung der Vereinbarung über Bestimmungen in Bezug auf die Verwaltung von Zollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu vertretenden Standpunkt
In Anbetracht der Verschiebung der 12. Ministerkonferenz der WTO vereinbarte der Ausschuss für Landwirtschaft, eine Verlängerung der Frist um drei Monate (d. h.…