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Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Dieser Beschluss gilt bis zum 13. April 2027 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.
Die in Artikel 2 genannten Ausnahmen in Bezug auf Artikel 2 Absätze 1 und 2 werden in regelmäßigen Abständen und mindestens alle zwölf Monate oder auf dringenden Antrag eines Mitgliedstaats, des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik oder der Kommission infolge einer grundlegenden Änderung der Umstände überprüft.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Dieser Beschluss gilt bis zum 31. März 2027. Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er wird…
Dieser Beschluss gilt bis zum 27. Oktober 2026 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2026 . Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…
Dieser Beschluss gilt ab dem Tag seiner Annahme.
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Er gilt bis zum 30. Juni 2006.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 25. Mai 2011.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.