Erwägungsgrund 2 32025D0809
Die Union setzt sich für enge Beziehungen mit der Republik Moldau auf der Grundlage des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“), einschließlich der vertieften und umfassenden Freihandelszone, zur Unterstützung einer starken, unabhängigen und wohlhabenden Republik Moldau, sowie für die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration bei gleichzeitiger entschiedener Unterstützung der Souveränität und der territorialen Integrität der Republik Moldau innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen. Gemäß Artikel 5 des Assoziierungsabkommens intensivieren die Union und die Republik Moldau ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit und fördern die schrittweise Konvergenz im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), und behandeln insbesondere Fragen der Konfliktprävention, friedlichen Konfliktbeilegung und Krisenbewältigung, regionalen Stabilität, Abrüstung, Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Waffenausfuhrkontrolle.