Beschluss (GASP) 2025/809 des Rates vom 23. April 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau durch die Bereitstellung von militärischer Ausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32025D0809
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