Art. 8 32025D0129BESCHLUSS (GASP) 2025/129 DES RATES vom 21. Januar 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der libanesischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32025D0809BESCHLUSS (GASP) 2025/809 DES RATES vom 23. April 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau durch die Bereitstellung von militärischer Ausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32023D0599BESCHLUSS (GASP) 2023/599 DES RATES vom 16. März 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Stärkung der Kapazitäten der Armee der Republik Nordmazedonien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32024D2935BESCHLUSS (GASP) 2024/2935 DES RATES vom 25. November 2024 über eine Unterstützungsmaßname im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der jordanischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32023D0509BESCHLUSS (GASP) 2023/509 DES RATES vom 7. März 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der nigrischen Streitkräfte in Verbindung mit der militärischen Partnerschaftsmission der EU in Niger
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.