Art. 8 32023D0599BESCHLUSS (GASP) 2023/599 DES RATES vom 16. März 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Stärkung der Kapazitäten der Armee der Republik Nordmazedonien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32023D0920BESCHLUSS (GASP) 2023/920 DES RATES vom 4. Mai 2023 über eine Unterstützungsmaßname im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der georgischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32022D1093BESCHLUSS (GASP) 2022/1093 DES RATES vom 30. Juni 2022 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32025D0809BESCHLUSS (GASP) 2025/809 DES RATES vom 23. April 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau durch die Bereitstellung von militärischer Ausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32025D0609BESCHLUSS (GASP) 2025/609 DES RATES vom 24. März 2025 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte Mauretaniens
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.