Beschluss (GASP) 2026/232 des Rates vom 29. Januar 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Armenien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32026D0232
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