Erwägungsgrund 3 32025D0866
Im Einklang mit dem Beschluss des Rates (EU) 2024/2704 wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas (im Folgenden „Abkommen“) am 28. Oktober 2024 vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet.