Erwägungsgrund 5 32025D0868
Da der Überprüfungsausschuss für persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants — POP, im Folgenden POP-Überprüfungsausschuss) festgestellt hat, dass bestimmte spezifische Ausnahmeregelungen für alle drei Chemikalien erforderlich sind, um unter anderem durch Ermittlung von Alternativen Zeit für die schrittweise Einstellung ihrer Verwendung zu ermöglichen, sollten bestimmte befristete spezifische Ausnahmeregellungen gewährt werden, von denen einige von der Union benötigt werden.