Art. 4 32025D0860BESCHLUSS (EU) 2025/860 DES RATES vom 14. April 2025 zum Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens und dessen Anlage III und der Geschäftsordnung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zu vertreten ist
Der in den Artikeln 1, 2 und 3 genannte Standpunkt kann unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf der zwölften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien von…
Art. 2 32023D1006BESCHLUSS (EU) 2023/1006 DES RATES vom 25. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der elften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der Anlage A des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt kann unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf der elften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien von Vertretern der…
Art. 2 32023D1007BESCHLUSS (EU) 2023/1007 DES RATES vom 25. April 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 16. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung im Zusammenhang mit bestimmten Änderungen von Artikeln und Anlagen des Übereinkommens zu vertreten ist
Der in Artikel 1 Buchstabe b genannte Standpunkt kann unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf der 16. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien von…
Art. 3 32023D0990BESCHLUSS (EU) 2023/990 DES RATES vom 25. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel in Bezug auf bestimmte Änderungen des Übereinkommens sowie der Anlage III des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Der in den Artikeln 1 und 2 genannte Standpunkt kann unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf der elften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des…
Art. 2 32025D0869BESCHLUSS (EU) 2025/869 DES RATES vom 14. April 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 17. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung im Zusammenhang mit bestimmten Änderungen des Übereinkommens und seiner Anlagen zu vertreten ist
Präzisierungen des Standpunkts gemäß Artikel 1 können von den Vertretern der Union unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die auf der 17. Tagung der…