Erwägungsgrund 2 32025D0904
Der Rat ist zu der Einschätzung gelangt, dass zwischen der Regierung der Russischen Föderation und führenden, in Russland tätigen Geschäftsleuten eine Beziehung zum beiderseitigen Nutzen und zur gegenseitigen Unterstützung besteht. Insbesondere ermöglicht es die Regierung der Russischen Föderation prominenten russischen Geschäftsleuten systematisch, durch die Ausbeutung natürlicher und anderer öffentlicher Ressourcen Reichtum anzuhäufen. In diesem Umfeld wurde führenden Geschäftsleuten als Gegenleistung für ihre Loyalität und das enge Abstimmen ihrer Tätigkeiten mit den Interessen des Regimes politische Unterstützung und ein privilegierter Zugang zu staatlichen Mitteln gewährt, die für ihren wirtschaftlichen Erfolg von entscheidender Bedeutung waren. Die Beschlüsse des Rates gegen bestimmte führende Geschäftsleute beruhten unter anderem auf einer Bewertung der Bedeutung ihrer Tätigkeiten für die russische Wirtschaft und auf ihrem zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Aufnahme in die Liste festgestellten sozioökonomischen Status.