Erwägungsgrund 2 32025D0915
Gemäß Artikel X Absatz 9 in Verbindung mit Artikel IV Absatz 2 des WTO-Übereinkommens kann der Allgemeine Rat der Welthandelsorganisation (WTO) Anhang 4 des WTO-Übereinkommens durch die einvernehmliche Annahme eines Beschlusses um ein Übereinkommen ergänzen.