Erwägungsgrund 2 32023D1549
In dem Beschluss des Verwaltungsrats von Europol vom 1. Mai 2017 sind die Regeln für die Auswahl des Exekutivdirektors und der stellvertretenden Exekutivdirektoren von Europol, die Verlängerung ihrer Amtszeit und ihre Amtsenthebung festgelegt.