Art. 2 32023D1549BESCHLUSS (EU) 2023/1549 DES RATES vom 10. Juli 2023 zur Ernennung eines stellvertretenden Exekutivdirektors von Europol
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32020D0155BESCHLUSS (GASP) 2020/155 DES RATES vom 24. Oktober 2019 über die Unterzeichnung und den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Somalia über die Rechtsstellung der Mission der Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten in Somalia (EUCAP Somalia)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D1059BESCHLUSS (EU) 2023/1059 DES RATES vom 25. Mai 2023 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Benennung des Finanzinstituts, dessen Referenzzinssatz für die Festlegung des Verzugszinssatzes und dessen Referenzkurs für die Festlegung des Wechselkurses für Währungsumrechnungen herangezogen werden, und im Hinblick auf die Bestimmung des Bezugszeitpunkts für die Festlegung der Wechselkurse zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32025D1959BESCHLUSS (EU) 2025/1959 DES RATES vom 18. September 2025 zur Ernennung eines von der Portugiesischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32019D1569BESCHLUSS (EU) 2019/1569 DES RATES vom 16. September 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft zur Änderung der Anhänge 1 und 2 des Abkommens zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.