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Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 15. März 2022 angekündigt, dass die Mitgliedstaaten beabsichtigen, im Rahmen der nationalen Politik bis Ende 2023 eigene wissenschaftlich fundierte Fristen für die Abschaffung öffentlich unterstützter Exportkredite für Projekte im Bereich fossile Brennstoffe festzulegen, es sei denn, es handelt sich um genau festgelegte Ausnahmefälle, die mit einer Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 oC und den Zielen des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris vereinbar sind.
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 das verbindliche Ziel…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 zu dem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 das verbindliche Ziel…
In seinen Schlussfolgerungen zur Klima- und Energiediplomatie — Umsetzung der externen Dimension des europäischen Grünen Deals vom 25. Januar 2021 forderte der…
Das verbindliche Ziel, die internen gesamtwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, wurde in den…
Am 5. Oktober 2016 wurde das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris von der Union…
Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014, dass die Treibhausgasemissionen und die Risiken in Verbindung mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.