Erwägungsgrund 3 32025D0954
Da die Amtszeit der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter am 25. Januar 2025 abgelaufen ist, sollten neue Mitglieder und Stellvertreter ernannt werden.
Da die Amtszeit der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter am 25. Januar 2025 abgelaufen ist, sollten neue Mitglieder und Stellvertreter ernannt werden.