Erwägungsgrund 3 32020D0954
Im Dezember 2015 wurde auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen das Übereinkommen von Paris angenommen. Zu den Zielen des Übereinkommens von Paris gehört es, dass der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und dass Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Alle Sektoren der Wirtschaft, auch die internationale Luftfahrt, sollten zum Erreichen der Emissionssenkungen einen Beitrag leisten.