32025D0976 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 16 32025D0976InkrafttretenBeschluss (GASP) 2025/976 des Rates vom 20. Mai 2025 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess Artikel 15Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Artikel 15