32026D1726 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 16 32026D1726InkrafttretenBeschluss (GASP) 2026/1726 des Rates vom 13. Juli 2026 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für das Kosovo Artikel 15Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Artikel 15