32026D1876 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 16 32026D1876InkrafttretenBeschluss (GASP) 2026/1876 des Rates vom 23. Juli 2026 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Sahelzone Artikel 15Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Artikel 15