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Folglich ist das Defizitkriterium im Sinne des Vertrags und der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 nicht erfüllt.
wenn das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Einklang mit Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 ruht oder der Rat beschließt, im Einklang mit Artikel…
Die im Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV geprüften einschlägigen Faktoren werden insgesamt als erschwerend für Bulgarien gewertet. Unter Berücksichtigung…
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass in Finnland wegen Nichteinhaltung des Defizitkriteriums ein übermäßiges Defizit besteht.
Die Bestimmungen für die Anwendung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit im Fall des Vereinigten Königreichs im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1467/97…
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass in Österreich wegen Nichteinhaltung des Defizitkriteriums ein übermäßiges Defizit besteht.
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass in Rumänien ein übermäßiges Defizit besteht, weil das Defizitkriterium nicht erfüllt ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.