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Die im Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV geprüften einschlägigen Faktoren werden insgesamt als erschwerend für Bulgarien gewertet. Unter Berücksichtigung aller einschlägigen Faktoren und insbesondere angesichts des Anstiegs des Defizits auf deutlich über 3 % des BIP im Jahr 2026 ist das Defizitkriterium im Sinne des Vertrags und der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 insgesamt nicht erfüllt.
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass in Bulgarien wegen Nichteinhaltung des Defizitkriteriums ein übermäßiges Defizit besteht.
Nach den von Eurostat am 22. April 2026 bereitgestellten Daten belief sich das gesamtstaatliche Defizit Bulgariens 2025 auf 3,5 % des BIP. Während Bulgariens…
Den Anforderungen des Artikels 126 Absatz 3 AEUV entsprechend hat die Kommission in ihrem Bericht gemäß dem genannten Artikel auch alle einschlägigen Faktoren…
Gemäß den Anforderungen des Artikels 126 Absatz 3 AEUV analysierte die Kommission in ihrem Bericht nach dieser Vorschrift ferner alle einschlägigen Faktoren.…
Den Anforderungen des Artikels 126 Absatz 3 AEUV entsprechend hat die Kommission in ihrem Bericht gemäß dem genannten Artikel auch alle einschlägigen Faktoren…
Nach den am 22. April 2024 von der Kommission (Eurostat) validierten Daten belief sich das gesamtstaatliche Defizit der Slowakei 2023 auf 4,9 % des BIP und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.