Art. 3 32025D2093BESCHLUSS (EU) 2025/2093 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der zweiten außerordentlichen Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) zu vertreten ist
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, ihre Zustimmung zu erteilen, im Interesse der Union durch die vorgeschlagenen Änderungen gebunden zu sein, soweit diese…
Art. 3 32025D2563BESCHLUSS (EU) 2025/2563 DES RATES vom 24. November 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 34. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation bezüglich der Annahme von Änderungen des Codes für Alarmierungs- und Anzeigeeinrichtungen und der Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) zu vertretenden Standpunkt
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, ihre Zustimmung zu erteilen, im Interesse der Union durch die vorgeschlagenen Änderungen gebunden zu sein, soweit diese…
Art. 3 32025D1285BESCHLUSS (EU) 2025/1285 DES RATES vom 20. Juni 2025 über den im Namen der Union auf der 110. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) von 1974, des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 1994 (HSC-Code 1994) und des Internationalen Codes für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen von 2000 (HSC-Code 2000) zu vertretenden Standpunkt
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, ihre Zustimmung zu erteilen, im Interesse der Union durch die vorgeschlagenen Änderungen gebunden zu sein, soweit diese…
Art. 3 32024D3106BESCHLUSS (EU) 2024/3106 DES RATES vom 26. November 2024 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 109. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses in Bezug auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), zu vertretenden Standpunkt
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, ihre Zustimmung zu erteilen, im Interesse der Union durch die Änderungen gebunden zu sein, soweit diese Änderungen in die…
Art. 4 32024D0990BESCHLUSS (EU) 2024/990 DES RATES vom 20. März 2024 über im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 81. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 108. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Marpol-Übereinkommen), des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (ESP-Code 2011), des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code), des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code) und des Codes über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code) zu vertretenden Standpunkt
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, ihre Zustimmung zu erklären, im Interesse der Union durch die in den Artikeln 1 und 2 genannten Änderungen gebunden zu…