Erwägungsgrund 1 32026D1080
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2024/2218 des Rates wurde das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (im Folgenden „Übereinkommen“) — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — am 5. September 2024 im Namen der Europäischen Union unterzeichnet.