Erwägungsgrund 2 32026D1080
In dem Übereinkommen werden allgemeine Grundsätze und Verpflichtungen festgelegt, die die Vertragsparteien des Übereinkommens einhalten sollten, um den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Lebenszyklus von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) zu gewährleisten.