Erwägungsgrund 2 32026D1082
Die Union setzt sich auf der Grundlage des 2008 unterzeichneten und 2015 in Kraft getretenen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits und des Beschlusses des Europäischen Rates von 2024 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen für enge Beziehungen zu Bosnien und Herzegowina zur Unterstützung eines starken, unabhängigen und wohlhabenden Bosnien und Herzegowinas ein.