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Es wird eine Unterstützungsmaßnahme zugunsten Bosnien und Herzegowinas (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet, die aus der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) finanziert wird (im Folgenden „Unterstützungsmaßnahme“).
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung zwischen der Union und Bosnien und Herzegowina;
Beitrag zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungskapazitäten der Streitkräfte Bosnien und Herzegowinas zur Verbesserung der nationalen Sicherheit und Resilienz und dadurch Verbesserung des Schutzes der Zivilbevölkerung in Krisen und Notsituationen.
Um die in Absatz 2 genannten Ziele zu erreichen, werden mit der Unterstützungsmaßnahme die folgenden Arten von Ausrüstung, die nicht dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden, und Dienstleistungen finanziert: — persönliche Schutzausrüstung; — persönliche CBRN-Ausrüstung; — Frachtfahrzeuge; — Nachtsichtgeräte. Mit der Unterstützungsmaßnahme werden bei Bedarf auch damit zusammenhängende Lieferungen und Dienstleistungen einschließlich der technischen, operativen und wartungstechnischen Ausbildung finanziert.
Die Dauer der Unterstützungsmaßnahme beträgt 36 Monate ab dem Tag der Annahme dieses Beschlusses.
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Die Ziele der Unterstützungsmaßnahme sind die Folgenden:
Es wird eine Unterstützungsmaßnahme zugunsten des Verteidigungsministeriums von Bosnien und Herzegowina (im Folgenden „Begünstigter“) eingerichtet, die aus der…
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