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Der Standpunkt, der im Namen der Union in den Gremien des Europarats in Bezug auf das Erweiterte Teilabkommen (im Folgenden „Erweitertes Teilabkommen“) über den Verwaltungsausschuss des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine zu vertreten ist, besteht darin, dem Generalsekretär des Europarats die Absicht der Union zu notifizieren, dem Erweiterten Teilabkommen beizutreten, wobei sie sich die Notifizierung des Abschlusses der für den Abschluss des Erweiterten Teilabkommens erforderlichen internen Verfahren vorbehält, und sich an der Annahme des Beschlusses der Vertreter innerhalb des Ministerkomitees von mindestens 16 Mitgliedstaaten des Europarats und der Vertreter der Europäischen Union zur Annahme der Entschließung zur Einrichtung des Erweiterten Teilabkommens zu beteiligen. Der Entwurf eines Beschlusses und der Entwurf einer Entschließung nach Absatz 1 sind dem vorliegenden Beschluss beigefügt. Formale und geringfügige Änderungen des Entwurfs eines Beschlusses und des Entwurfs einer Entschließung nach Absatz 1, die den Inhalt dieser Texte nicht berühren, können von der Kommission im Namen der Union ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Es ist daher angezeigt, dass die Union dem Generalsekretär des Europarats ihre Absicht notifiziert, dem Erweiterten Teilabkommen beizutreten — vorbehaltlich des…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in den Gremien des Europarats in Bezug auf den Status der Europäischen Union im Erweiterten Teilabkommen über das…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 7 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im schriftlichen Verfahren von den Teilnehmern an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite (im…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten Ausschuss, der mit Artikel 7 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.