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Am 24. Juni 2025 hat das Ministerkomitee des Europarats (im Folgenden „Ministerkomitee“) die Beschlüsse zur Ermächtigung des Generalsekretärs des Europarats, das Abkommen zwischen dem Europarat und der Ukraine über die Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine (im Folgenden „Abkommen über die Einrichtung des Sondergerichtshofs“), dem das Statut des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine (im Folgenden „Sondergerichtshof“) beigefügt ist, im Namen des Europarats zu unterzeichnen, verabschiedet. Ferner hat das Ministerkomitee die Einrichtung eines Erweiterten Teilabkommens über den Verwaltungsausschuss des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine (im Folgenden „Erweitertes Teilabkommen“) genehmigt.
Am 25. Juni 2025 haben der Präsident der Ukraine und der Generalsekretär des Europarats das Abkommen über die Einrichtung des Sondergerichtshofs unterzeichnet.
Am 12. Mai 2023 hat das Ministerkomitee des Europarats eine Entschließung zum Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang mit der…
Am 21. März 2025 hat die Kerngruppe ihre Arbeit auf fachlicher Ebene an den Entwürfen der Rechtsinstrumente abgeschlossen, die für die Einrichtung des…
Am 12. Mai 2023 nahm das Ministerkomitee des Europarats die Entschließung CM/Res(2023)3 zum Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang…
Am 21. Januar 2026 hat das Ministerkomitee einen Beschluss verabschiedet, in dem es die Fertigstellung des Entwurfs einer Entschließung zur Einrichtung des…
Am 12. Mai 2023 nahm das Ministerkomitee des Europarats die Entschließung CM/Res(2023)3 zum Erweiterten Teilabkommen über das Schadensregister im Zusammenhang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.