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In ihrer Resolution A/RES/ES-11/1 vom 2. März 2022 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) die Tatsache anerkannt, dass die militärischen Operationen der Russischen Föderation innerhalb des Hoheitsgebiets der Ukraine ein Ausmaß haben, das die internationale Gemeinschaft in Europa seit Jahrzehnten nicht mehr gesehen hat, die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine, die einen Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen (Verbot der Anwendung von Gewalt) darstellt, auf das Schärfste missbilligt und von der Russischen Föderation die sofortige Einstellung ihrer Gewaltanwendung gegen die Ukraine und den unverzüglichen, vollständigen und bedingungslosen Abzug aller ihrer Streitkräfte aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen verlangt.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in ihrer am 2. März 2022 verabschiedeten Resolution ES-11/1 die Aggression der Russischen Föderation gegen die…
In ihrer am 24. Februar 2025 verabschiedeten Resolution ES-11/7 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf das Erfordernis hingewiesen, ihre…
In ihrer am 24. Februar 2025 verabschiedeten Resolution ES-11/7 wies die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf das Erfordernis hin, ihre einschlägigen…
In ihrer am 24. Februar 2025 verabschiedeten Resolution ES-11/7 wies die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf das Erfordernis hin, ihre einschlägigen…
In ihrer am 24. Februar 2025 verabschiedeten Resolution ES-11/7 wies die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf das Erfordernis hin, ihre einschlägigen…
In seiner am 24. Februar 2025 verabschiedeten Resolution ES-11/7 wies die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf das Erfordernis hin, ihre einschlägigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.