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Am 2. März 2022 gab die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) bekannt, dass sie Ermittlungen zur Lage in der Ukraine eingeleitet habe, die sich auf eine Befassung mit dieser Situation durch 39 Vertragsstaaten des IStGH stütze und auf der Feststellung beruhe, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gebe, dass Straftaten begangen worden seien, die in die Zuständigkeit des IStGH fallen. Die Gerichtsbarkeitsregelung für das Verbrechen der Aggression im Römischen Statut hindert den IStGH jedoch derzeit daran, im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine seine Gerichtsbarkeit für das Verbrechen der Aggression auszuüben.
Gemäß dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vom 17. Juli 1998 ist der IStGH befugt, seine Gerichtsbarkeit über Personen auszuüben,…
Auf der Revisionskonferenz wurden Änderungen des Römischen Statuts angenommen, um im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 des Römischen Statuts das Verbrechen der…
Aufgrund der Anwendung des Weltrechtsgrundsatzes in mehreren Mitgliedstaaten und der ergänzenden Gerichtsbarkeit des IStGH ist die Koordinierung und der…
Seit Januar 2023 haben Treffen zwischen Vertretern von rund 40 Staaten, der Dienststellen der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/882 des Rates wird der Anwendungsbereich der Sanktionen auf die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24.…
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/399 des Rates wird der Anwendungsbereich der Sanktionen auf die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.