Erwägungsgrund 1 32026D1138
Die Bedingungen für die Mitgliedschaft in der Entwicklungsbank des Europarates (im Folgenden „CEB“) sind in deren Satzung festgelegt. Gemäß deren Artikel III Buchstabe c können internationale Institutionen mit europäischem Schwerpunkt unter den vom Direktionsausschuss der CEB festgelegten Bedingungen Mitglieder der CEB werden. Damit die Union Mitglied werden kann, müssen daher Verhandlungen über ein Abkommen mit der CEB über diese Bedingungen aufgenommen werden.