Erwägungsgrund 5 32026D1152
Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen weiteren Zeitraum von 21 Monaten verlängert werden, und für den Zeitraum vom 1. Juni 2026 bis zum 29. Februar 2028 sollte ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag festgelegt werden.