Art. 8 32021D2136BESCHLUSS (GASP) 2021/2136 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D1152BESCHLUSS (GASP) 2026/1152 DES RATES vom 22. Mai 2026 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2025/976
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32026D1721BESCHLUSS (GASP) 2026/1721 DES RATES vom 13. Juli 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau durch die Bereitstellung von militärischer Ausrüstung, die dazu konzipiert ist, tödliche Gewalt anzuwenden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32023D1518BESCHLUSS (GASP) 2023/1518 DES RATES vom 20. Juli 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32021D2135BESCHLUSS (GASP) 2021/2135 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.