Art. 8 32021D2135BESCHLUSS (GASP) 2021/2135 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32021D1923BESCHLUSS (EU) 2021/1923 DES RATES vom 4. November 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung des Kapazitätsaufbaus der Streitkräfte von Bosnien und Herzegowina
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32026D1153BESCHLUSS (GASP) 2026/1153 DES RATES vom 22. Mai 2026 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der albanischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32021D2136BESCHLUSS (GASP) 2021/2136 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 8 32023D0231BESCHLUSS (GASP) 2023/231 DES RATES vom 2. Februar 2023 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der von der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine ausgebildeten ukrainischen Streitkräfte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.