Erwägungsgrund 2 32026D1190
Auf der Grundlage von Schätzungen der Nachfrage nach Euro-Münzen im Jahr 2026, welche die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der EZB vorgelegt haben, hat die EZB den Gesamtumfang der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen und der nicht für den Umlauf bestimmten Euro-Sammlermünzen im Jahr 2026 mit Beschluss (EU) 2025/2419 der Europäischen Zentralbank (EZB/2025/37) genehmigt.